Offene Ganztagsschule (OGTS)
am Gymnasium Fridericianum Erlangen

Die Nachmittagsbetreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule (OGTS) ist ein bedeutender Baustein im humanistischen Bildungsgedanken des Gymnasium Fridericianum Erlangen. Sie lebt die nachhaltige und individuelle Förderung Ihres Kindes und die schulische Gemeinschaftspflege über den regulären Unterricht hinaus. Das Angebot ist auf die fünften bis siebten Klassen ausgerichtet.

Die Betreuung wird durchgeführt von der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (Schulhaus Nachmittagsbetreuung gGmbH), in Kooperation mit der Schule und der Regierung von Mittelfranken.

Module der Nachmittagsbetreuung

     Mittagessen
Entspannte gemeinsame Mittagspause in der Schulkantine

★      Lernzeit
Qualifizierte Hausaufgaben-Begleitung in den Kernfächern

★      Freizeit
Freizeitpädagogisches Angebot innerhalb der schulischen Einrichtungen

Unser Erziehungsziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler in einer konstruktiven Atmosphäre lernen und ihre Freizeit gemeinsam gestalten. Durch den Umgang miteinander sowohl bei den Hausaufgaben sowie bei den Sport-, Spiel- und Bastelangeboten üben die Kinder soziales Verhalten und selbstständiges, eigenverantwortliches Handeln.

So wirken auch Schülerinnen und Schüler der höheren Klassen als Tutoren mit!

Offene Ganztagsschule – eine schulische Veranstaltung

Die offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung, die direkt im Anschluss an den Unterricht beginnt. Die Betreuung findet von Montag bis Donnerstag jeweils von 13.00 bis 16.00 Uhr statt.

Die Anmeldung Ihres Kindes für die OGTS erfolgt verbindlich für ein ganzes Schuljahr und unterliegt den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).

Nach den Förderrichtlinien der Regierung von Mittelfranken muss Ihr Kind an mindestens zwei gebuchten Tagen bis 16.00 Uhr in der OGTS anwesend sein. Ausnahmen sind Nachmittagsunterricht und außerordentliche Befreiungen, die von der Schulleitung genehmigt werden müssen. Kündigungen sind nur in Ausnahmefällen aus triftigem Grund in Absprache mit der Schulleitung möglich. Die Aufsichtspflicht liegt von 13.00 bis 16.00 Uhr beim Betreuungspersonal.

Eltern, Schule und Betreuerinnen/Betreuer sind angehalten, diese Vorgaben strikt einzuhalten.

Die Kosten für den OGTS-Platz werden vom Freistaat Bayern übernommen. Lediglich Materialgeld von ca. 38 Euro pro Kind für das gesamte Schuljahr ist erbeten.

Wenn Ihr Kind ein Mittagessen einnehmen möchte, müssen die dafür anfallenden Kosten von Ihnen getragen werden.

Wir freuen uns, Ihr Kind in der Nachmittagsbetreuung zu begrüßen. Die Anmeldung erfolgt zusammen mit der Schulanmeldung bzw. zu Beginn des Schuljahres.