Absenzenregelung

Bei Krankheit einer Schülerin / eines Schülers bitten wir, wie in der Schulordnung vorgesehen, um unverzügliche Benachrichtigung. Bei Wandertagen / Exkursionen bitte zusätzlich einen Klassenkameraden informieren.

Anträge auf Beurlaubung / Befreiung vom Unterricht (z. B. Familienfeiern) sind mindestens ein bis zwei Tage vorher schriftlich an das Direktorat zu stellen. Beurlaubungen an Tagen unmittelbar vor oder nach Ferien sind aufgrund einer Anordnung des Ministerialbeauftragten grundsätzlich nicht möglich. Bereits durch ein KMS vom 26.02.93 wies das Ministerium die Schulen eindringlich darauf hin, dass Anträge auf Beurlaubung für private Reise- und Urlaubstermine oder für den Besuch von Sprachkursen grundsätzlich nicht genehmigt werden können. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Bitte nehmen Sie bei Ihren Urlaubsplanungen auf diese Gegebenheiten Rücksicht.

Wir dürfen auch noch einmal darum bitten, Arztbesuche – wenn irgend möglich – auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen und ggf. erforderliche Befreiungen spätestens einen Tag vorher zu beantragen.

Sollten sich einmal besondere Schwierigkeiten für Sie ergeben, wenden Sie sich bitte an das Direktorat, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine vertretbare Lösung finden können. Gerade hier liegt uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit am Herzen.